Um auch während einer Veranstaltung sicher zu stellen, dass gesetzliche Richtwerte im Bereich der elektroakustischen Verstärkung von Musik für den Zuschauenden ein Erlebnis ohne die Folgen einer unter Umständen auftretenden Schwerhörigkeit aufgrund von einer zu hohen Lautstärke bleiben, ist es sinnvoll, die Lautstärke über die gesamte Dauer der Veranstaltung stichhaltig zu dokumentieren. Dabei steht nicht nur die Sicherstellung einer gleichbleibenden Lautstärke über die Veranstaltungsdauer im Vordergrund, sondern auch die Dokumentation der gemessenen Werte in einem Messprotokoll, das auch bei einer möglichen Schadensersatzklage vor Gericht verwertet werden kann.
Dezibel Eventtechnik bietet dabei das Gesamtpaket der Schallpegelmessung:
- Ermittlung des lautesten Orts am Veranstaltungsort
- Ermittlung der Korrekturfaktoren, um das Messmikrofon am Ersatzimmissionsort einzurichten
- Einrichtung des Messmikrofons
- Aufzeichnung der gemessenen Werte während der gesamten Veranstaltung
- Erstellung eines aussagekräftigen Messprotokolls
- Beratung zu möglichen Optionen, um die Immissionen für Unbeteiligte zu verringern
- Beratung zu Schutzmaßnahmen bei einem Beurteilungspegel von mehr als 85 bzw. 95 dB
- Beratungen zur Verkehrssicherungspflicht von Betreiber und Veranstalter
Alle Messungen erfolgen auf Grundlage der DIN 15905-5.
Darüber hinaus werden die Messungen im Kontext des Bundes-Immissionsschutz-Gesetz und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bewertet.